Aktualisierter Leitfaden zur Finanzierung von Drittstaaten in Horizont Europa

Die Europäische Kommission hat einen aktualisierten Leitfaden zu ergänzenden Finanzierungsmechanismen von Drittstaaten und Gebieten veröffentlicht.

Ein Partner aus einem nicht förderberechtigten Land (Drittstaaten und Gebiete), kann zwar als „Associated Partner“ in Horizont-Europa-Projekten teilnehmen, aber erhält in der Regel keine EU-Förderung und muss die Kosten anderweitig decken. Dazu gibt es für verschiedene Länder nationale Fördermittel, auf die in dem aktualisierten Leitfaden eingegangen wird.

Den vollständigen Leitfaden finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.