Der Durchführungsbeschluss wurde aufgrund von Verstößen Ungarns gegen das fundamentale Prinzip der Rechtsstaatlichkeit verabschiedet und betrifft konkret Horizont-Europa-Finanzhilfevereinbarungen.
21 Hochschulen sind in Horizont Europa aktuell nicht mehr zuwendungsfähig, jedoch weiterhin teilnahmeberechtigt. Laufende Projekte und Projekte, die vor dem 15. Dezember 2022 unterschrieben wurden, sind nicht betroffen. Eine Übersicht der betroffenen Hochschulen finden Sie auf der Website des EU-Büros.
Die Dauer der Maßnahme ist bislang noch nicht absehbar. Falls die Maßnahme weiterläuft, können die ungarischen Partner als assoziierte Partner teilnehmen, aber erhalten keine Zuwendung und dürfen nicht die Finanzhilfevereinbarung unterschreiben. Sollten Sie mit einer der betroffenen Hochschulen eine Antragstellung planen, gewährleisten Sie bitte, dass auch ohne die betroffene Hochschule die Mindestanforderung der Beteiligungsregeln erfüllt werden.
Die EU-Kommission hat häufige Fragen und Antworten (FAQ) zu dem Thema auf dem Funding & Tender Portal veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des EU-Büros.