Alle ungarischen Einrichtungen sind wieder in Horizont Europa förderfähig
Der Rat der Europäischen Union hat am 13. Oktober 2026 die Aufhebung der Förderbeschränkungen für bestimmte ungarische Einrichtungen in Horizont Europa beschlossen.
Der Rat der Europäischen Union hat am 13. Oktober 2026 die Aufhebung der Förderbeschränkungen für bestimmte ungarische Einrichtungen in Horizont Europa beschlossen.
Betroffen waren 21 ungarische Hochschulen, die von Treuhandstiftungen öffentlichen Interesses betrieben werden, und die seit Dezember 2022 keine europäischen Fördermittel mehr erhalten konnten. Seit dem 14. Oktober 2026 können die betroffenen Einrichtungen wieder als Zuwendungsempfänger an Projekten teilnehmen und Fördermittel erhalten. Dies gilt sowohl für neue Anträge als auch grundsätzlich für bereits laufende Fördervereinbarungen, sofern die geltenden Förderbedingungen erfüllt sind. Bei laufenden Projekten ist hierfür eine Änderung der jeweiligen Fördervereinbarung erforderlich, aber der maximale Förderbetrag kann dabei nicht erhöht werden.
Den Durchführungsbeschluss des Rats der Europäischen Union finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des EU-Büros.