Begutachtungsverfahren

Die Begutachtung aller zugelassenen Projektanträge erfolgt im „Peer-Review Verfahren“ durch unabhängige Expertinnen und Experten.

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In Horizont Europa gibt es einstufige und zweistufige Einreichverfahren. Während man beim einstufigen Verfahren direkt den vollständig ausgearbeiteten Antrag (Vollantrag) einreicht, wird beim zweistufigen Verfahren zunächst ein 10-seitiger Kurzantrag vorgelegt, der nicht alle Antragskapitel umfasst. Nur im Falle einer positiven Begutachtung des Kurzantrags erfolgt eine Einladung zur Einreichung des Vollantrags, welcher dann einer weiteren Begutachtung unterzogen wird.

Formale Prüfung

Alle eingereichten Anträge werden durch die Europäische Kommission auf formale Aspekte wie Vollständigkeit und Erfüllung von Ausschreibungsanforderungen überprüft. Anträge, die zu spät eingereicht werden, nicht alle im Call genannten Anforderungen erfüllen (z. B. Mindestzahl der Partner, zu beteiligende Länder) oder unvollständig sind, werden nicht zur Begutachtung zugelassen. Anträge, die das Seitenlimit überschreiten, werden bei der elektronischen Einreichung automatisch eingekürzt.

Die Begutachtung aller zugelassenen Projektanträge erfolgt im „Peer-Review-Verfahren“ durch unabhängige Expertinnen und Experten. Diese werden von der Europäischen Kommission bzw. den Exekutivagenturen der Europäischen Kommission anhand von Schlüsselbegriffen und Expertisen aus der Gutachterdatenbank ausgewählt.

Der Begutachtungsprozess ist in mehrere Phasen unterteilt: Zunächst erfolgt eine Einzelbegutachtung durch mehrere Gutachterinnen und Gutachter. Diese vergeben Punkte nach verschiedenen Kriterien, je nach Fördermaßnahme unterscheiden sich diese. Im Annex D des Arbeitsprogramms sind die Begutachtungskriterien erläutert.

Die Gutachterinnen und Gutachter müssen sich anschließend in einem Consensus Meeting, das meist in Brüssel stattfindet, auf eine Gesamtbewertung des individuellen Projektantrags einigen und erstellen einen Consensus Report. Für bestimmte oder alle Kriterien sind Mindestpunktzahlen festgelegt, die für eine Förderung erforderlich sind.

In einem Panel Meeting wird anschließend eine Rangfolge der Einzelanträge erstellt. Bei thematisch breit gefassten Ausschreibungen wird hier auch auf die Vergleichbarkeit der Bewertungen in verschiedenen thematischen Gruppen geachtet. Anhand der Rangliste werden entsprechend dem verfügbaren Budget eine Prioritätenliste mit Anträgen mit Förderempfehlung und die Reserveliste erstellt. Für jeden Antrag wird ein Evaluation Summary Report (ESR) verfasst, welchen die koordinierenden Einrichtungen erhalten. Anschließend treten die Konsortien der zur Förderung vorgeschlagenen Projekte in Vertragsverhandlungen mit der Kommission und bereiten das Grant Agreement vor.

Evaluierungskriterien

Die Evaluationskriterien werden im Annex D des Arbeitsprogramms sowie im Online Manual im Abschnitt Evaluation & Grant Signature detailliert beschrieben.
Alle Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Exzellenz,
  • Impact,
  • Implementierung.

Für jedes Kriterium können 5 Punkte vergeben werden. Die allgemeinen Regeln sehen vor, dass für jedes dieser Kriterien mindestens 3 Punkte und insgesamt mindestens 10 Punkte erreicht werden müssen, damit ein Projekt gefördert werden kann. In einzelnen Calls bzw. Topics kann von diesen Regeln abgewichen werden.

Zur Bewertung des Kurzantrags im zweistufigen Verfahren werden nur die Kriterien Exzellenz und Impact herangezogen. Dort muss jeweils ein Schwellwert von 4 Punkten erreicht werden, insgesamt mindestens 8 Punkte. Es werden bis zu dreimal so viele Anträge in die zweite Stufe eingeladen, wie maximal gefördert werden können. Sind viele sehr gut bewertete Anträge eingegangen, kann der Schwellenwert also auch bei über 8 Punkten liegen.

Priorisierung bei ex aequo-Bewertung

Haben mehrere Anträge die gleiche Gesamtpunktzahl erhalten, wird entsprechend festgelegter Priorisierungskriterien, die auch im Annex D beschrieben sind, eine Rangfolge festgelegt. Demnach erhalten zunächst diejenigen Anträge eine höhere Platzierung,

  • die einen Themenbereich adressieren, der von den darüber platzierten Projekten nicht abgedeckt wird;
  • mit einer höheren Punktzahl im Kriterium Exzellenz (bzw. Impact für Innovationsmaßnahmen);
  • mit einer höheren Punktzahl im Kriterium Impact (bzw. Exzellenz für Innovationsmaßnahmen);
  • mit einer ausgewogenen Geschlechterverteilung im Konsortium;
  • mit einer größeren geographischen Diversität.

Werden Sie selbst Gutachterinnen und Gutachter

Bei Interesse an einer Gutachtertätigkeit können Sie sich in die Datenbank der Europäischen Kommission eintragen. Über Schlüsselbegriffe kann die Europäische Kommission dann das Begutachtungspanel pro Ausschreibungstopic zusammenstellen.