Erstellung eines Antrags

Ein Projektantrag zu einem bestimmten Ausschreibungsthema (Topic) kann nur eingereicht werden, wenn der zugehörige Aufruf geöffnet ist.

Tastatur mit blau hervorgehobener Taste mit der Aufschrift submit

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Für Projektanträge gibt es präzise Vorgaben. Diese gilt es genau zu beachten, hinsichtlich Verfahren, Aufbau und Inhalten.

Antragsverfahren

In Horizont Europa gibt es einstufige und zweistufige Einreichverfahren. Während man beim einstufigen Verfahren direkt den vollständig ausgearbeiteten Antrag (Vollantrag) einreicht, wird beim zweistufigen Verfahren zunächst ein Kurzantrag vorgelegt. Im Falle einer positiven Begutachtung des Kurzantrags wird zur Einreichung eines Vollantrags eingeladen.

Welches Verfahren Anwendung findet, wird für jedes Topic einzeln festgelegt und mit dem Aufruf veröffentlicht. Anträge können nur dann eingereicht werden, wenn die entsprechenden Aufrufe geöffnet sind.

Ein Antrag besteht grundsätzlich aus zwei Teilen:

  • Part A: Administrative Angaben zu Einrichtungen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern, seit Horizont Europa auch Ethik- und Sicherheitsfragen, sowie eine Angabe zum Gleichstellungsplan (Gender Equality Plan).
  • Part B: Darstellung des geplanten Projekts entsprechend der Vorgaben des Templates: Exzellenz der Projektidee, Auswirkungen (Impact) der Ergebnisse und Umsetzung in entsprechenden Arbeitspaketen.

Je nach Call und Topic weitere obligatorische oder optionale Dokumente, z.B. ein Formblatt für klinische Studien oder Stellungnahmen zu Genehmigungsverfahren.

Das Netzwerk der Nationalen Kontaktstellen hat ein gemeinsames, kommentiertes Antragsformular für Forschungs- und Innovationsmaßnahmen (RIA) sowie Innovationsmaßnahmen (IA) in Horizont Europa veröffentlicht.
Die Kommentierungen enthalten Erläuterungen zu den von der EU-Kommission im Antragsformular geforderten Angaben sowie Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung.

Sie finden es hier: kommentiertes Antragsformular.

Einreichverfahren

Die Einreichung des Antrags erfolgt in elektronischer Form über das Teilnehmerportal der Europäischen Kommission. Im Teilnehmerportal finden Sie neben den Aufrufen auch alle erforderlichen Dokumente.

In der Regel wird ein Antrag im Namen einer Organisation und nicht von einer Einzelperson eingereicht. Jede teilnehmende Organisation muss sich einmal registrieren und erhält bei der Registrierung u.a. einen Teilnehmercode (Participant Identification Code, PIC). Im PIC-Finder kann geprüft werden, ob die Einrichtung bereits registriert ist.

Die Einreichung des Antrags erfolgt durch die koordinierende Einrichtung, also Projektpartner Nummer 1. Diese koordinierende Einrichtung schaltet auch alle anderen Projektpartner auf der Projektseite frei, so dass diese ihre Daten ergänzen und online bearbeiten können. Alle Projektpartner (ihre Organisationen) müssen registriert sein!

Durch das Hochladen (Upload) und Absenden (Submission) des Antrags wird dieser bei der Europäischen Kommission eingereicht. Sie können den Antrag jederzeit vor Ablauf der Einreichfrist durch neuere Versionen ersetzen. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig eine Version einzureichen, um sich mit dem System vertraut zu machen. Die Europäische Kommission hat für die Antragsvorbereitung und -einreichung eine sehr ausführliche Anleitung im Online Manual erstellt.

Tipp: Planen Sie bei der Einreichung Ihres Antrags mögliche technische Pannen oder Kapazitätsprobleme des Servers mit ein und reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein, mindestens jedoch ein bis zwei Tage vor Ablauf der Frist.