Der Gleichstellungsplan ist ein Element der Förderfähigkeit und die Kriterien dazu stehen in den „General Annexes“ des Arbeitsprogramms, Teil B unter „Eligibility“. Eine Vereinfachung ist z. B. dass der Gleichstellungsplan nicht zwangsläufig unterschrieben sein muss, wenn dies in einer Einrichtung nicht üblich ist oder dass die Berichterstattung alle zwei anstatt jedes Jahr erforderlich ist. Diese Änderungen gelten rückwirkend für alle Förderungen, die ab 2022 vergeben wurden.
Die „General Annexes“ finden Sie auf dem Funding & Tenders Portal.
Ein neues Infoblatt zur Gleichstellung finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Zusätzlich hat die Europäische Kommission eine Hilfestellung veröffentlicht, wie der Gleichstellungsplan in der Praxis umgesetzt werden kann. Sie finden die Hilfestellung „Gender equality plans – How to be ready for ex post-checks“ auf der Website der Europäischen Kommission.