Ziel ist die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen mit großem Marktpotenzial aus allen Technologie- und Anwendungsbereichen.
Antragsberechtigt sind deutsche Unternehmen, die gemeinsam mit mindestens einem britischen Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt durchführen. Für deutsche Antragstellende gelten die Förderbedingungen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM). Weitere Unternehmen und Forschungseinrichtungen können sich entsprechend den nationalen Förderrichtlinien beteiligen.
Die Einreichfrist für gemeinsame Projektskizzen endet am 01. Dezember 2026.
Weitere Informationen finden Sie auf der ZIM-Website.