Europäisches Daten-Governance-Gesetz soll europaweite Datennutzung erleichtern

Das europäische Daten-Governance-Gesetz ist im September 2023 in Kraft getreten.

Das Gesetz soll dazu beitragen, den Datenfluss und -zugriff auf Daten zu erleichtern. Beispielsweise soll es neuartigen Datenmittlern ermöglichen, als vertrauenswürdige Akteure aufzutreten. Einrichtungen, die sich im Bereich des Daten-Altruismus engagieren, können sich als Daten-Altruismus-Organisationen registrieren. Dies soll Einzelpersonen und Unternehmen dabei helfen, Daten auf sichere und vertrauenswürdige Weise zur Verfügung zu stellen.

Des Weiteren soll die Wiederverwendung von Daten des öffentlichen Sektors, die nicht öffentlich verfügbar sind, verbessert werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission bzw. in der Pressemeldung der deutschen Vertretung.