Hierzu gehören Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Republik Moldau, Ukraine, Kasachstan, Kirgisistan, Mongolei, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan.
Zur Förderung vorgesehen sind vor allem Projekte zur Vorbereitung und Etablierung von institutionellen Kooperationen. Hierfür werden für die Koordinierung, Vernetzung und Erstellung von Konzepten Mittel bereitgestellt. Förderanträge können von deutschen Einrichtungen beziehungsweise einem Verbund mit mindestens einer wissenschaftlichen Einrichtung der Östlichen Partnerschaft und/oder Zentralasiens eingereicht werden.
Für die Sondierungs- und Vernetzungsmaßnahmen (Modul 2) zur Vorbereitung einer späteren nachhaltigen gemeinsamen Partnerstruktur sind bis zu 40.000 Euro je Projekt mit Projektlaufzeiten bis zu neun Monaten für die deutsche Seite vorgesehen.
Projektskizzen können bis zum 18. Januar 2024 eingereicht werden.
Für den konkreten Aufbau einer gemeinsamen Partnerstruktur (Modul 9) beträgt die Förderung bis zu 400.000 Euro je Projekt für die deutsche Seite mit Projektlaufzeit bis zu 36 Monaten.
Hierfür ist die Einreichfrist der 18. Januar 2024 oder 15. Januar 2026.
Weitere Informationen zur Förderung und zur Antragsstellung finden Sie auf der BMBF-Website.