Förderung für Horizont-Europa-Projektpartner aus dem Vereinigten Königreich: Verlängerung der Finanzierungsgarantie

Die Assoziierung des Vereinigten Königreiches an Horizont Europa ist noch nicht erfolgt.

Somit können sich Einrichtungen aus dem Vereinigten Königreich zwar an Horizont-Europa-Anträgen beteiligen, erhalten im Erfolgsfall aber nicht automatisch EU-Fördergelder.

Um Einrichtungen aus dem Vereinigten Königreich dennoch eine Förderung zu ermöglichen, hat die britische Regierung eine Finanzierungsgarantie aus nationalen Fördermitteln erteilt. Diese wurde nun verlängert, sodass britische Einrichtungen aus erfolgreichen Anträgen weiterhin eine Förderung aus nationalen Mitteln erhalten. Dies gilt vorerst für Ausschreibungen, deren Einreichfrist vor oder am 31. Dezember 2022 endet. Um die Finanzierungsgarantie nutzen zu können ist es wichtig, bei der Antragstellung die Einrichtungen aus dem Vereinigten Königreich als Partner („Beneficiaries“) mit Budget einzuplanen. In der Phase der Vorbereitung der Zuwendungsvereinbarung wird der Status auf den eines „Assoziierten Partners“ geändert, sollte bis dahin die Assoziierung noch nicht erfolgt sein.

Weitere Informationen dazu finden Sie in der Presseerklärung der britischen Regierung.