Förderung von Einrichtungen aus dem Vereinigten Königreich und Online-Veranstaltung zur Beteiligung von britischen Projektpartnern

Das Vereinigte Königreich befindet sich aktuell noch in Verhandlung mit der EU zur Assoziierung an Horizont Europa.

Einrichtungen aus dem Vereinigten Königreich können sich daher aktuell zwar an Horizont-Europa-Anträgen beteiligen, erhalten im Erfolgsfall aber nicht automatisch EU-Fördergelder.

Um Einrichtungen aus dem Vereinigten Königreich weiterhin eine Förderung zu ermöglichen, hat die britische Regierung die Finanzierungsgarantie aus nationalen Fördermitteln verlängert: Britische Einrichtungen aus erfolgreichen Anträgen erhalten eine Förderung aus nationalen Mitteln. Dies gilt vorerst für erfolgreiche Anträge mit bis zum 31. Dezember 2022 zu unterzeichnenden Finanzhilfevereinbarungen.

Weitere Informationen finden Sie im UK Research and Innovation Horizon Europe Guarantee Guidance und auf der Website der britischen Wissenschaftsagentur UK Research and Innovation.

Da die Verhandlung zur Assoziierung des Vereinigten Königreichs an Horizont Europa aktuell läuft, sollen britische Einrichtungen bei der Antragstellung als in einem assoziierten Land ansässig angegeben werden, d. h. EU-Fördergelder beantragen. Falls das Vereinigte Königreich vor Abschluss der Finanzhilfevereinbarung eine Assoziierung erreicht, können die britischen Einrichtungen EU-Fördergelder erhalten. Falls nicht, können sie eine Förderung aus oben genannten nationalen Mitteln erhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie in der European Commission Q&A on UK Participation.

Am 30. März 2022, 11:00-12:00 Uhr MESZ, veranstalten UK Research and Innovation, Universities UK international und das UK Science and Innovation Network eine Online-Informationsveranstaltung zur Beteiligung von britischen Einrichtungen an Horizont Europa. Die Veranstaltung ist kostenlos, aber eine Registrierung auf der Veranstaltungswebsite ist notwendig.