Südkorea wurde am 17. Juli 2025 offiziell als erstes asiatisches Land an Horizont Europa assoziiert. Im Rahmen der Übergangsregelung konnten südkoreanische Einrichtungen bereits seit dem 01. Januar 2025 zu allen Aufrufen der Säule II von Horizont Europa als potenzielle Zuwendungsempfänger Anträge einreichen.
Südkoreanische Einrichtungen können nun standardmäßig Förderung im Rahmen von Ausschreibungen der Säule II von Horizont Europa, also auch des Clusters Gesundheit und der Krebsmission, erhalten und Projekte koordinieren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Hintergrund: Assoziierte Staaten sind keine Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, aber zahlen in das europäische Rahmenprogramm Horizont Europa ein. Damit sind Einrichtungen der assoziierten Staaten nicht nur teilnahme- sondern auch förderberechtigt, können Verbundprojekte koordinieren und zur Erfüllung der Mindestvoraussetzungen an ein Konsortium beitragen.