Informationen zur Blind Evaluation in Horizont Europa

Die EU-Kommission hat Informationen zur „Blind Evaluation“ in Horizont Europa veröffentlicht.

Die „Blind Evaluation“ ist ein Pilotprojekt zur anonymen Antragsbegutachtung der Kurzanträge (Stufe 1) im zweistufigen Antragsverfahren. Dabei dürfen in Part B des Kurzantrags keine Informationen vorhanden sein, die auf die Identität der Antragstellenden schließen lassen. Ansonsten gilt der Antrag als unzulässig.

Diese anonyme Antragsbegutachtung wird bei allen zweistufigen Antragsverfahren in den Ausschreibungen 2023/2024 der Cluster 1 (Gesundheit), 4 und 6 angewendet. Da im Cluster Gesundheit für 2023 nur einstufige Ausschreibungen geplant sind, betrifft dies hier alle zweistufigen Ausschreibungen für das Jahr 2024.

Die EU-Kommission hat nun das Antragsformular für den Kurzantrag aktualisiert und Hinweise zur „Blind Evaluation“ hinzugefügt. Das aktualisierte Antragsformular finden Sie auf dem Funding & Tenders Portal.