Die Kommentierungen umfassen Erläuterungen mit konkreten Beispielen aus dem Gesundheitsbereich zu den von der Europäischen Kommission im Antragstemplate geforderten Angaben sowie Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung.
Die Aktualisierungen betreffen vor allem die Änderungen beim Gender-Balance-Kriterium und beim Formblatt zu klinischen Studien. Bitte beachten Sie, dass das Prinzip „Do No Significant Harm“ (DNSH) sowie die Notwendigkeit die Robustheit der verwendeten KI-Tools darzustellen, aus dem Antragstemplate entfernt wurden. Diese Aspekte müssen nur noch dann berücksichtigt werden, wenn es im Ausschreibungstext explizit gefordert wird.
Sie finden das kommentierte Antragstemplate auf der Website der Nationalen Kontaktstelle Gesundheit.