Konsultation der EU-Kommission zur Reform des EU-Arzneimittelrechts

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung des EU-Arzneimittelrechts veröffentlicht.

Die Konsultation soll die Bewertung der bestehenden allgemeinen Rechtsvorschriften über Humanarzneimittel und die Folgenabschätzung ihrer Überarbeitung unterstützen, um ein zukunftssicheres und krisenfestes Regulierungssystem für Arzneimittel zu gewährleisten.

Insbesondere geht es um:

  • die Wirksamkeit der Arzneimittelvorschriften der EU,
  • ungedeckte medizinische Bedarfe,
  • Innovationsanreize,
  • antimikrobielle Resistenzen,
  • die zukunftssichere Gestaltung des Rechtsrahmens für neuartige Produkte,
  • den verbesserten Zugang zu Arzneimitteln,
  • die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Märkte zur Gewährleistung erschwinglicher Arzneimittel,
  • die Nutzung vorhandener Arzneimittel für neue Indikationen,
  • die Versorgungssicherheit bei Arzneimitteln,
  • die Qualität und Herstellung von Arzneimitteln und
  • ökologische Herausforderungen.

Die Konsultation wendet sich an die breite Öffentlichkeit und Interessenträger, z. B. an Patientinnen und Patienten, Apothekerinnen und Apotheker sowie Ärztinnen und Ärzte. Ebenfalls zur Beteiligung aufgerufen sind Organisationen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die Patientinnen und Patienten sowie die Zivilgesellschaft vertreten, Angehörige der Gesundheitsberufe, Gesundheitsdienstleister, Hochschulen, Forschende sowie die Arzneimittelindustrie.

Eine Teilnahme ist bis zum 21. Dezember 2021 möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website zur Konsultation.