Über die Konsultation werden praktische Beispiele für die kommenden Leitlinien gesammelt und Fragen zu Hochrisiko-KI-Systemen geklärt. Außerdem werden Beiträge zu den Verantwortlichkeiten entlang der KI-Wertschöpfungskette erfasst.
In der KI-Verordnung werden zwei Arten von Hochrisiko-KI-Systemen unterschieden:
- KI-Systeme zur Produktsicherheit, im Rahmen der harmonisierten Rechtsvorschriften der Europäischen Union
- KI-Systeme, durch die die Gesundheit, die Sicherheit oder die Grundrechte der Menschen erheblich beeinträchtigt werden können
Es werden alle Interessensgruppen dazu eingeladen, ihre Ansichten zu Hochrisiko-KI-Systemen mitzuteilen.
Die Konsultation endet am 18. Juli 2025.
Mehr Informationen und die Konsultation finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.