Ungarischer Garantiefonds für Horizont Europa Ausschreibungen

Die ungarische Regierung hat einen Garantiefonds für Horizont Europa Ausschreibungen eingerichtet.

Damit wird die Finanzierung der 21 ungarischen Hochschulen gewährleistet, die von Treuhandstiftungen öffentlichen Interesses betrieben werden. Die betroffenen Hochschulen sind in Horizont Europa aktuell nicht mehr zuwendungsfähig, jedoch weiterhin teilnahmeberechtigt. Laufende Projekte und Projekte, die vor dem 15. Dezember 2022 unterschrieben wurden, sind nicht betroffen. Eine Übersicht der Hochschulen finden Sie auf der Website des EU-Büros.

Die Europäische Kommission hat häufige Fragen und Antworten zu dem Thema auf dem Funding & Tenders Portal veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Garantiefonds finden Sie auf der Website des ungarischen Research, Development and Innovation Office.

Hintergrund: Der Rat der Europäischen Union hat am 15. Dezember 2022 einen Durchführungsbeschluss verabschiedet, nach dem künftig keine Finanzhilfevereinbarungen mit bestimmten ungarischen Einrichtungen geschlossen werden dürfen. Der Durchführungsbeschluss wurde aufgrund von Verstößen Ungarns gegen das fundamentale Prinzip der Rechtsstaatlichkeit verabschiedet und betrifft konkret Horizont-Europa-Finanzhilfevereinbarungen.