Das Ziel ist es, nicht diagnostizierte seltene genetische Krankheiten zu identifizieren und komplexe, multifaktorielle seltene nicht-genetische Krankheiten zu behandeln, indem ursächliche Varianten bei den Betroffenen identifiziert werden, bei denen nach vorherigen genetischen oder genomischen Tests keine molekulare Diagnose gestellt werden konnte. Es sollen transnationale Projekte gefördert werden, die sich aus maximal sechs (in Ausnahmefällen acht) Partnern aus mindestens vier verschiedenen an der Bekanntmachung beteiligten Ländern zusammensetzen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Die Einreichfrist für die erste Stufe endet voraussichtlich am 12. Februar 2026.
Zu dieser Förderbekanntmachung findet eine Online-Informationsveranstaltung am 16. Dezember 2025 statt.
Weitere Informationen zur Förderbekanntmachung und die Möglichkeit zur Anmeldung zur Informationsveranstaltung finden Sie auf der ERDERA-Website.