Das Ziel ist es, nicht diagnostizierte seltene genetische Krankheiten zu identifizieren und komplexe, multifaktorielle seltene nicht-genetische Krankheiten zu behandeln, indem ursächliche Varianten bei den Betroffenen identifiziert werden, bei denen nach vorherigen genetischen oder genomischen Tests keine molekulare Diagnose gestellt werden konnte. Es sollen transnationale Projekte gefördert werden, die sich aus maximal sechs (in Ausnahmefällen acht) Partnern aus mindestens vier verschiedenen an der Bekanntmachung beteiligten Ländern zusammensetzen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Die Einreichfrist für die erste Stufe endet am 12. Februar 2026.
Weitere Informationen zur Förderbekanntmachung finden Sie auf der ERDERA-Website.