Vorschriften für KI-Modelle für allgemeine Zwecke treten in Kraft
Die Vorschriften für KI-Modelle für allgemeine Zwecke („General-purpose AI models“, GPAI) sind am 02. August 2025 in Kraft getreten.
Die Vorschriften für KI-Modelle für allgemeine Zwecke („General-purpose AI models“, GPAI) sind am 02. August 2025 in Kraft getreten.
Ab jetzt müssen Anbieter die Transparenz- und Urheberrechtsverpflichtungen einhalten, wenn sie GPAI-Modelle auf den europäischen Markt bringen. Modelle, die bereits vor dem 02. August 2025 auf dem Markt waren, müssen die Einhaltung bis zum 02. August 2027 sicherstellen.
Die Vorschriften dienen der Transparenz, Sicherheit und Verantwortlichkeit bei KI-Systemen auf dem Markt. So müssen Anbieter von GPAI-Modellen z. B. klarere Informationen zur Verfügung stellen, wie KI-Modelle trainiert werden, wodurch eine bessere Durchsetzung des Urheberrechtsschutzes und eine verantwortungsvollere KI-Entwicklung gewährleistet werden soll.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Hintergrund: Als GPAI-Modelle werden solche Modelle definiert, die mit mehr als 10^23 FLOP („Floating Point Operations“) trainiert wurden und in der Lage sind, Sprache (ob in Form von Text oder Audio), Text-zu-Bild oder Text-zu-Video zu erzeugen. Die Europäische Kommission hat Leitlinien veröffentlicht, um klarzustellen, wer die Verpflichtung einhalten muss.