Partnerschaften

In den Partnerschaften etabliert die Europäische Kommission gemeinsam mit privaten und/oder öffentlichen Partnern ein Forschungs- und Innovationsprogramm.

Medizinerin mit Reagenzgals und Pipette

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Partnerschaften für Forschung und Innovation

Europäische Forschungs- und Innovationspartnerschaften sind ein Ansatz zur Umsetzung der Rahmenprogramme für Forschung und Innovation. In den Partnerschaften etabliert die Europäische Kommission gemeinsam mit privaten und/oder öffentlichen Partnern ein Forschungs- und Innovationsprogramm.

Das Konzept wurde bereits in den Vorläuferprogrammen etabliert, etwa als öffentlich-öffentliche Partnerschaften wie z.B. ERA-NETs und Joint Programming Initiativen oder als öffentlich-private Partnerschaften wie die Innovative Medicines Initiative (IMI).

Bitte beachten Sie: Viele dieser Initiativen aus Horizont 2020 sind noch aktiv und bieten weiterhin attraktive Fördermöglichkeiten für europäische Verbundprojekte.

Partnerschaften für Forschung und Innovation in Horizont Europa

Für Horizont Europa wurde eine neue Partnerschaftssystematik entwickelt. Es gibt drei Arten von Partnerschaften:

  1. Ko-finanzierte Partnerschaften zwischen der EU Kommission sowie Forschungsförderern und anderen öffentlichen Einrichtungen aus EU-Mitgliedsstaaten bzw. assoziierten Ländern. Diese definieren gemeinsam Inhalte und Ziele und ergreifen verschiedenen Maßnahmen. Die Finanzierung ihrer Aktivitäten stammt aus EU- und nationalen Mitteln. Vorläufer in Horizont 2020 sind primär öffentlich-öffentliche Partnerschaften wie ERA-NETs, Joint Programming Initiatives (JPIs) und European Joint Programmes (EJPs).
    Ko-finanzierte Partnerschaften werden auf unterschiedliche Arten implementiert, wobei Mischformen möglich sind:
    • Die Partner betreiben selber Forschung und Entwicklung, die national ko-finanziert werden. Partner sind in diesem Fall häufig Ressortforschungseinrichtungen.
    • Die Partner implementieren ein Förderprogramm und unterstützen so andere Einrichtungen. Partner sind in diesem Fall primär Förderorganisationen. Die Ausschreibungen erfolgen über die jeweiligen Partnerschaften und sind nicht Bestandteil der Horizont Europa Arbeitsprogramme.
  2. Ko-programmierte Partnerschaften zwischen der EU Kommission, EU-Mitgliedsstaaten bzw. assoziierten Ländern, Industrie und weiteren Akteuren (z. B. Stiftungen), die auf vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Partner beruhen. Diesem Modell entsprechen in Horizont 2020 am ehesten die vertraglichen öffentlich-privaten Partnerschaften, sog. cPPPs (contractual Public-Private Partnerships). Unter Horizont Europa sollen jedoch nun auch Partnerschaften mit öffentlichen Einrichtungen, zum Beispiel Förderern, möglich sein. Der Beitrag der EU erfolgt meist über Ausschreibungen in den Arbeitsprogrammen von Horizont Europa.
  3. Institutionalisierte Partnerschaften beruhen entweder auf Artikel 185 bzw. 187 AEUV oder der EIT-Verordnung. In Horizont 2020 entsprechen diesen die öffentlich-öffentlichen Partnerschaften nach Artikel 185, öffentlich-private Partnerschaften als gemeinsame Unternehmungen (Joint Undertakings, JUs) nach Artikel 187, sowie die Knowledge and Innovation Communities (KICs) des European Institutes of Technology (EIT). Die Ausschreibungen erfolgen über die jeweiligen institutionalisierten Partnerschaften und sind nicht Bestandteil der Horizont Europa Arbeitsprogramme.

Aktuell sind für das Cluster 1 "Gesundheit" neun Partnerschaften geplant.

Detaillierte Informationen zu den Partnerschaften in Horizont Europa finden sie auf den Internetseiten der Europäischen Kommission und des Projektes ERA-Learn